Mietbedingungen
MIETBEDINGUNGEN FAHRRADVERLEIH
CAMPING GEVERSDUIN
CAMPING GEVERSDUIN
Wer und was:
- Camping Geversduin: die Partei, die ein Fahrrad oder mehrere Fahrräder sowie ggf. Zubehör an den Mieter vermietet und diesem zur Verfügung stellt;
- Mieter: die natürliche Person, die mit Camping Geversduin einen Mietvertrag über die Nutzung eines Fahrrads/mehrerer Fahrräder sowie ggf. Zubehör abschließt;
- Mietvertrag: der Vertrag zwischen Camping Geversduin und dem Mieter, auf dessen Grundlage Camping Geversduin ein Fahrrad/mehrere Fahrräder sowie ggf. Zubehör an den Mieter vermietet.
Geltung dieser Mietbedingungen
Diese Mietbedingungen gelten für jedes Angebot/Reservierung sowie für jeden Mietvertrag zwischen Camping Geversduin und dem Mieter, sofern nicht ausdrücklich schriftlich davon abgewichen wurde.
Beginn und Ende des Mietvertrags
- Der Mietvertrag tritt in Kraft, sobald das/die Fahrrad/Fahrräder und/oder Zubehör in Empfang genommen wird/werden, und gilt für den vereinbarten Mietzeitraum. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist nur nach Rücksprache und Zustimmung von Camping Geversduin möglich.
- Der Mieter ist verpflichtet, das/die gemieteten Fahrrad/Fahrräder und Zubehör spätestens zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt an Camping Geversduin zurückzugeben.
- Eine vorzeitige Rückgabe des/der Fahrräder und Zubehörs führt zur Beendigung des Mietvertrags, ohne dass der Mieter Anspruch auf Rückerstattung (eines Teils) des Mietpreises hat.
Nutzung
- Der Mieter erhält das/die Fahrrad/Fahrräder und Zubehör in gutem Zustand.
- Der Mieter nutzt das/die Fahrrad/Fahrräder und Zubehör sachgemäß und sorgfältig, so wie es von einem verantwortungsbewussten Mieter zu erwarten ist. Die Fahrräder und das Zubehör dürfen nicht mit an den Strand oder in die Dünen genommen werden.
- Während der Mietdauer trifft der Mieter stets Maßnahmen zum Schutz gegen Beschädigung, Verlust und/oder Diebstahl der gemieteten Fahrräder und des Zubehörs. Beim Abstellen werden das/die Fahrrad/Fahrräder immer mit dem daran befestigten Schloss abgeschlossen. Lose oder leicht zu stehlende Teile werden beim Abstellen entfernt und vom Mieter bei sich behalten.
- Am Ende der Mietdauer bringt der Mieter das/die gemieteten Fahrrad/Fahrräder und Zubehörteile gereinigt, im gleichen Zustand und mit sämtlichen (losen) Teilen zurück, wie sie zu Mietbeginn übergeben wurden.
Mietpreis, Zahlung und Kosten
- Die Zahlung des Mietpreises erfolgt im Voraus bei der Abholung des/der Fahrräder und Zubehörs am Empfang von Camping Geversduin.
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Mietbeginn möglich. Danach ist der Mieter verpflichtet, den vollständigen vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
- Aufgrund der hohen Nachfrage ist es wichtig, dass das/die Fahrrad/Fahrräder und Zubehör pünktlich zurückgegeben werden. Wenn der Mieter dies versäumt, haftet er für den Wiederbeschaffungswert je gemietetem Fahrrad und hat diese Kosten an Camping Geversduin zu zahlen.
- Camping Geversduin haftet im Zusammenhang mit dem Mietvertrag nicht für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art beim Mieter oder Dritten, gleichgültig wie diese entstanden sind und durch wen sie verursacht wurden.
- Der Mieter hat Camping Geversduin (Empfang bzw. Rezeption) Schäden, Verlust oder Diebstahl des/der Fahrräder und Zubehörs, des Schlüssels oder der Batterie unverzüglich zu melden.
- Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer am/vom Fahrrad/Fahrrädern und Zubehör verursacht werden. Das bedeutet, dass der Mieter alle Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile zu tragen hat.
- Der Mieter darf keine eigenen Reparaturen am/vom Fahrrad/Fahrrädern und Zubehör vornehmen oder vornehmen lassen.
Pflichten von Camping Geversduin
Camping Geversduin stellt dem Mieter das/die Fahrrad/Fahrräder und Zubehör in einem guten und verkehrssicheren Zustand zur Verfügung, ausgestattet mit den notwendigen Mitteln zum Schutz vor Diebstahl.
Anwendbares Recht
Auf jeden Mietvertrag, auf den diese Mietbedingungen Anwendung finden, ist niederländisches Recht anwendbar. Etwaige Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht in Noord-Holland vorgelegt.